Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

 

  1. Verantwortliche

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Hebammenbetreuung ist:

 

Hebamme 

Sophia Maria Derstroff

Philipp-Holl-Straße 26

65195 Wiesbaden

 

  1. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, Kontaktdaten usw.) gehören hier insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

 

  1. Datenübermittlung an Dritte

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage/Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:

3.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzte/Ärztinnen, Hebammen usw.) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme nur mit diesen Personen austauschen, wenn die Leistungsempfängerin ausdrücklich damit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Leistungsempfängerin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. Die Einverständnis zur Weitergabe medizinisch relevanter Daten durch die Hebamme kann schriftlich durch eine Zusatzerklärung (Entbindung von der Schweigepflicht), jedoch ausdrücklich auch mündlich erfolgen.

 

3.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme verarbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dem Abrechnungs-Dienstleister opta data Stiftung & Co. KG.

Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.

3.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. Werden nicht von der Hebamme selbst durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme im Namen der Versicherten geeignete Laborärzt*innen oder ein geeignetes medizinisches Labor.

 

  1. Speicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten

Die Daten der Versicherten werden so lange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen Steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.

 

  1. Rechte der Leistungsempfängerin

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Leistungsempfängerin wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Leistungsempfängerin gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Leistungsempfängerin jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Leistungsempfängerin hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. 

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B. Dokumentation und Abrechnung der Hebammenleistungen) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit den oben unter 3. aufgeführten Ausnahmen.